Der Beschuldigte ist – nebst den vorliegend beurteilten Straftaten – bereits früher mehrmals polizeilich in Erscheinung getreten. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 6. März 2018 wurde er wegen mehreren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 50.00 und einer Busse von Fr. 1'500.00 verurteilt. Innerhalb der Probezeit hat er sich erneut einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig gemacht, wofür er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des - 16 -