Seine berufliche und wirtschaftliche Integration erscheint maximal durchschnittlich. Eine Ausbildung oder Lehre hat er nicht gemacht. Zeitweise arbeitete er in der Firma des Vaters als Automechaniker (UA act. 38 f.) und verdiente dabei rund Fr. 4'500.00 netto pro Monat (UA act. 40). Ausser einer Darlehensschuld bei einem Cousin in Höhe von Fr. 15'000.00 (UA act. 41) scheint der Beschuldigte keine Schulden zu haben und für seinen eigenen Unterhalt aufgekommen zu sein.