Mit der Vorinstanz ist jedoch der bedingte Vollzug der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 16. Juni 2020 für die Geldstrafe von 40 Tagessätzten à Fr. 140.00, d.h. Fr. 5'600.00, gewährte bedingte Vollzug zu widerrufen. Der Beschuldigte hat unbeeindruckt von der ausgesprochenen Geldstrafe für die Verwendung gefälschter Kontrollschilder noch während laufender Probezeit erneut im einschlägigen Bereich der Strassenverkehrsdelikte delinquiert, wobei eine deutliche Steigerung der Intensität festzustellen ist. Ihm ist an sich eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen.