Demgegenüber hat er sich jedoch auch gegenüber der drohenden und – insbesondere gemessen an seinen finanziellen Verhältnissen – hohen Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 50.00, d.h. Fr. 7'500.00, völlig unbeeindruckt gezeigt. Auch legte er bei den hier zu beurteilenden Taten eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag, was sich prognostisch negativ auswirkt, genauso wie das hohe Mass an Entscheidungsfreiheit, über das der Beschuldigte bei den Tatbegehungen jeweils verfügte. Unter diesen Umständen ist dem Beschuldigten eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen, weshalb die Freiheitsstrafe unbedingt auszusprechen ist.