Der Beschuldigte ist mehrfach, teilweise einschlägig vorbestraft. Während laufender Probezeit hat er erneut delinquiert, wobei eine Steigerung der Intensität stattgefunden hat. Angesichts dieser Umstände ergeben sich ganz erhebliche Bedenken an der Legalbewährung des Beschuldigten. Zwar ist der Umstand zu würdigen, dass der Beschuldigte noch nie eine Gefängnisstrafe erhalten hat oder in Haft war. Demgegenüber hat er sich jedoch auch gegenüber der drohenden und – insbesondere gemessen an seinen finanziellen Verhältnissen – hohen Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 50.00, d.h. Fr. 7'500.00, völlig unbeeindruckt gezeigt.