Beschuldigten darf vor diesem Hintergrund nicht bagatellisiert werden. Es kann somit nicht mehr von einem nur sehr leichten Verschulden ausgegangen werden, auch wenn der Vater des Beschuldigten in seiner Verfügungsmacht über den Toyota Land-Cruiser nicht gross eingeschränkt war. Hinsichtlich des Grundes für die Tatbegehung bzw. des Motivs kann auf die obige Ausführung zum Fahren ohne Berechtigung verwiesen werden. Der Beschuldigte hat einfach den aus seiner Sicht am einfachsten erscheinenden Weg gewählt. Dabei hat er über ein sehr grosses Mass an Entscheidungsfreiheit verfügt (siehe dazu oben).