offensichtlich, dass die Ausfällung einer Geldstrafe nicht geeignet wäre, den Beschuldigten von weiteren Straftaten abzuhalten. Unter dem Aspekt der Zweckmässigkeit sowie der präventiven Effizienz ist für sämtliche mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohten Straftaten auf eine Freiheitsstrafe zu erkennen. 2.5. 2.5.1. Die Einsatzstrafe ist für die schwerste Straftat festzusetzen. Es handelt sich dabei qua Strafrahmen um den am 24. März 2021 begangenen Diebstahl eines Motorrads mit einem abstrakten Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.