Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 16. Juni 2020 wurde er sodann wegen der Verwendung gefälschter Kontrollschilder zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätze à Fr. 140.00 sowie einer Busse von Fr. 1'400.00 verurteilt. Innert der Probezeit wurde er erneut einschlägig und nicht nur im Bagatellbereich straffällig. Weder die bedingten Geldstrafen noch die bezahlten Bussen von insgesamt Fr. 2'900.00 haben ihn davon abgehalten, weiter zu delinquieren. Insbesondere im Bereich des Strassenverkehrs zeigt sich der Beschuldigte völlig unbeeindruckt von den bisherigen Verurteilungen, was auf eine Uneinsichtigkeit schliessen lässt. Angesichts dieser Tatsachen ist es