Der Beschuldigte verfügt über zwei, teilweise einschlägige Vorstrafen (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 6. März 2018 wurde er wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall durch Fahrerflucht, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie Betrugs zu einer hohen bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 50.00 sowie einer Busse von Fr. 1'500.00 verurteilt.