1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhob am 20. Juni 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen Diebstahls, Fahrens ohne Berechtigung, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Fahrens ohne Fahrzeugausweis, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und Hinderung einer Amtshandlung, Nichttragens der Sicherheitsgurte sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beantragte sie dafür die Bestrafung des Beschuldigten mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten sowie einer Busse von Fr. 380.00. Sodann seien beide bedingt ausgesprochenen Vorstrafen zu vollziehen und der