Ausgehend von einem aktuellen monatlichen Einkommen in der Höhe von gerundet Fr. 4'700.00 (inkl. 13. Monatslohn; siehe Protokoll der Berufungsverhandlung vom 18. Dezember 2025, S. 4), einem allgemeinen Abzug in der Höhe von 20 % für die Krankenkasse, Steuern und notwendigen Berufsauslagen und einem weiteren Abzug von 15 % wegen der hohen Anzahl Tagessätze (vgl. BGE 134 IV 60 E. 6.5.2), ergibt sich ein Tagessatz von gerundet Fr. 110.00.