24 und 28) mit jenen aus Google Street View zeigen, dass die angrenzenden Häuser, Gebäude und Geschäfte beim betroffenen Strassenabschnitt keinen direkten Zugang auf die Zürcherstrasse haben. Vielmehr wird das Quartier durch einen Grünstreifen und zusätzlich durch einen mit Pflanzen bewachsenen Zaun von der Zürcherstrasse abgetrennt. Die Bewohner bzw. Kunden von Geschäftsliegenschaften erreichen das Quartier nur über die Einmündung in die Steinigstrasse, weshalb auf die mit den konkreten Strassenverhältnissen nicht übereinstimmenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht abgestellt werden kann.