24) bei der Einmündung von der Steinigstrasse auf die Zürcherstrasse zu sehen ist, bereits zu jenem Zeitpunkt dort stand, als sich der Beschuldigte vor oder auf dessen Höhe befunden hat und ob der Beschuldigte bereits zu diesem Zeitpunkt mit einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung unterwegs war. Unter Beizug von Google Street View kann festgestellt werden, dass es sich bei der Steinigstrasse um eine Quartierstrasse in einer Tempo-30-Zone handelt. Erst kurz vor der Einmündung in die Zürcherstrasse wird diese Tempolimite von 30 km/h aufgehoben, worauf die Strasse nach einer leichten Rechtskurve in die Zürcherstrasse einmündet.