Auch wenn auf den Fotoaufnahmen zu erkennen ist, dass sich dem Beschuldigten ein anderes Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn näherte, ist hierbei zu berücksichtigen, dass es sich beim betroffenen Strassenabschnitt – wie bereits erwähnt – um eine gerade und übersichtliche Strecke handelt, ohne Kurven, Trottoir oder Fussgängerstreifen. Aus den Aufnahmen lässt sich erkennen, dass beide Lenker auf der rechten Seite ihres Fahrstreifens fahren (die Räder beider Fahrzeuge befinden sich nahe an den jeweiligen rechten Fahrradstreifen) und zwischen dem Auto des Beschuldigten und dem Mittelstreifen ein vergleichsweiser grosser Sicherheitsabstand zu entgegenkommenden