Gegenstand Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung; Strafzumessung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 16. Mai 2024 Anklage gegen den Beschuldigten wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln. 2. Mit Urteil vom 21. Oktober 2024 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Baden den Beschuldigten der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 165 Tagessätzen à Fr. 130.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 15 Tage Freiheitsstrafe.