Indem der Beschuldigte B._____ darüber informierte, dass C._____ verhaftet worden sei, hat er gegen seine Verpflichtung zur Geheimhaltung verstossen und damit das reibungslose Funktionieren der Rechtspflege beeinträchtigt. Bei der vorliegenden Information handelt es sich um eine geheimhaltungsbedürftige Tatsache aus der Privatsphäre von C._____, an deren Geheimhaltung er ein grosses Interesse hat. Zu Gunsten des Beschuldigten ist jedoch zu gewichten, dass er die fragliche Information an - 13 -