StGB strafbar gemacht. Hierfür ist er angemessen zu bestrafen. - 12 - 6. 6.1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft beantragt mit Berufung, dass der Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Verbindungsbusse von Fr. 1'400.00, Ersatzfreiheitsstrafe 12 Tage, zu verurteilen sei. Der Beschuldigte äusserte sich im Falle einer Verurteilung nicht zur Strafzumessung.