3 101 Ziff. 36). B._____ hat sich mit seiner Anfrage an den Beschuldigten offensichtlich an eine Person gewendet, von welcher er in diesem Zusammenhang am ehesten eine Antwort erwartet hat. Schliesslich erschliesst sich dem Obergericht nicht, inwiefern sich allein auf Grundlage des eingereichten Screenshots vom WhatsApp-Verkehr - 10 -