1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft beantragt mit Berufung, der vorinstanzliche Freispruch sei aufzuheben und der Beschuldigte stattdessen im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. Das vorinstanzliche Urteil ist damit umfassend zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO).