3.6. Mit Eingabe vom 5. Juni 2024 stellte die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Berufungsantwort des Beschuldigten die Anträge, dass bei der Kantonspolizei Aargau ein Bericht über sämtliche getätigten Abfragen im MACS und POLARIS betreffend C._____ für den Zeitraum vom 18. – 30. September 2020 einzuholen und B._____ als Zeuge einzuvernehmen sei. 3.7. Die Berufungsverhandlung fand am 12. Dezember 2024 zusammen mit dem Berufungsverfahren i.S. D._____ (SST.2024.27) statt. Dabei wurden die beiden Beschuldigten sowie B._____ und E._____ als Zeugen befragt. Das Obergericht zieht in Erwägung: