3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 15. Februar 2024 beantragte die Kantonale Staatsanwaltschaft Folgendes: - Der Beschuldigte sei gemäss Anklage schuldig zu sprechen - Der Beschuldigte sei zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 120, Probezeit 2 Jahre, zu verurteilen. Zudem sei eine Busse von CHF 1'400, Ersatzfreiheitsstrafe 12 Tage, auszufällen. - Die Kosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen und es sei ihm keine Parteientschädigung auszurichten. Zudem stellte sie den Beweisantrag, dass B._____ als Zeuge einzuvernehmen sei.