Der Beschuldigte wurde durch B._____ zu folgender geheimnisgeschützten Abfrage angestiftet. Er hat die Anfrage wie verlangt getätigt und die so erhaltene Information dann telefonisch an B._____ weitergeleitet.  18.09.2020: POLARIS Abfrage nach C._____: Information, dass C._____ verhaftet worden ist 1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 2. September 2022 Einsprache, worauf die Kantonale Staatsanwaltschaft diesen am 3. Februar 2023 als Anklageschrift zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht W._____ überwies. 2. 2.1. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 29. Januar 2024 wurde der Beschuldigte befragt.