Der Beschuldigte war zur Tatzeit bei der Regionalpolizei V._____ als Polizeibeamter tätig. Er wurde von seinem ehemaligen Arbeitskollegen B._____ angestiftet, eine Information erhältlich zu machen, welche durch das Amtsgeheimnis geschützt ist. Der Beschuldigte tätigte die verlangte Anfrage im polizeilichen Informationssystem POLARIS und leiteten die erhaltene Auskunft dann an B._____ weiter. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich, im Wissen um die Qualifikation dieser Information als gesetzlich geschützte Amtsgeheimnisse.