4. Der sichergestellte Reifen, Marke Dunlop SP 224, Dimension: 285/65 R22.5, Herstellung 05.2012 kann vom Beschuldigten oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist wird der Gegenstand vernichtet. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00 und Auslagen von Fr. 100.00, gesamthaft Fr. 2'600.00, werden dem Beschuldigten zu 4/5, d.h. zu Fr. 2'080.00, auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.