6.3.4. Hinsichtlich der Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte ist einschlägig (qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln) vorbestraft, er wurde mit Urteil vom 11. Oktober 2018 des Tribunal correctionnel de La Broye et du Nord vaudois zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten (Probezeit 3 Jahre) sowie einer Busse von Fr. 1'500.00 verurteilt.