6. 6.1. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten wegen fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Inverkehrbringen eines Anhängers in nicht betriebssicherem Zustand und mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu Fr. 110.00, d.h. Fr. 2'200.00 (Probezeit 3 Jahre) sowie einer Busse von Fr. 550.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe. - 20 -