Gemäss Bundesgericht würde es eine Überdehnung der Sorgfaltspflichten bedeuten, wenn vom Fahrzeugführer verlangt würde, vor jeder Fahrt die Bremsanlage zu überprüfen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_225/2022 vom 30. Mai 2022). Im vorliegenden ähnlichen Fall habe der Beschuldigte eine optische und fahrtechnische Überprüfung durchgeführt und das Fahrzeug sei kurz zuvor in der Werkstatt seines Arbeitgebers gewesen.