34 VTS vorliege (vgl. Berufungsbegründung N. 25 S. 10). Von einem Fahrzeugführer zu verlangen, jederzeit über die vollständige Funktionsfähigkeit seines Fahrzeuges Kenntnis zu haben, würde bedeuten, dass dieser wöchentlich oder sogar täglich ein Protokoll oder vergleichbare Nachweise erstellen müsste, was unverhältnismässig sei. Eine Bremsprüfung, wie die Vorinstanz sie verlange, müsse auf einem speziellen Bremsprüfstand durchgeführt werden. Um zu einer solchen Anlage - 14 -