Die gemäss Polizeirapport festgestellte Bremskraftdifferenz habe unter Berücksichtigung der Faktoren, dass es sich dabei um die Lenkachse gehandelt habe und dass gefährliche Güter im 20'000 Liter Tank befördert würden, dazu geführt, dass das Fahr- und Bremsverhalten des Anhängers stark beeinträchtigt gewesen seien. Die Betriebssicherheit des Fahrzeuges sei dadurch (so wie durch die Risse im Reifen) nicht mehr gewährleistet gewesen (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 5.1.1. S. 7). Vorliegend sei eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln festgestellt worden, weshalb zumindest auf grobfahrlässiges Verhalten zu schliessen sei.