zeug zu seinem Vater in die Garage gebracht, damit dieser den Bremszylinder ersetze, wobei er für die Mechanik nicht zuständig gewesen sei. Der nicht richtige Bremszylinder sei von aussen nicht erkennbar gewesen (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 4.1.2. S. 6). Die gemäss Polizeirapport festgestellte Bremskraftdifferenz habe unter Berücksichtigung der Faktoren, dass es sich dabei um die Lenkachse gehandelt habe und dass gefährliche Güter im 20'000 Liter Tank befördert würden, dazu geführt, dass das Fahr- und Bremsverhalten des Anhängers stark beeinträchtigt gewesen seien.