So hat der Beschuldigte selbst an der polizeilichen Befragung eine maximale zehnjährige Verwendungsdauer von Reifen angegeben (act. 34 Ziff. 35). Nachvollziehbar ist ohne weiteres auch die vorinstanzliche Erwägung, dass das Fahrzeug, welches einem Transportunternehmen (B._____ GmbH in Q._____) gehört, regelmässig und nicht bloss sporadisch benutzt wird, was erfahrungsgemäss zu den festgestellten Schäden bei einem beinahe zehnjährigen Reifen führen kann. Gemäss Aussage des Beschuldigten sei er während sieben Tagen mit dem Fahrzeug gefahren, da der Hauptchauffeur in den Ferien gewesen sei (act. 31 f. Ziff. 15 und Ziff.