Es bestehen jedoch bei der vorliegend maschinellen und daher standardmässig durchgeführten Kontrolle keine Hinweise auf eine fehlerhafte Prüfung oder auf Komplikationen beim Prüfungsvorgang. Das Alter des Reifens, vorliegend mindestens neunjährig (gemäss Polizeirapport wurde der Reifen am 05.2013 hergestellt, act. 13), ist unbestrittenermassen und aus allgemeiner Erfahrung ausschlaggebend für die Entstehung von Mängeln, insbesondere auch von Rissen. So hat der Beschuldigte selbst an der polizeilichen Befragung eine maximale zehnjährige Verwendungsdauer von Reifen angegeben (act.