Trotz der Bestätigung des Departements für Finanzen und Ressourcen des Kantons Aargau, wonach jährlich mehrere Schadensmeldungen erfolgten, ist im konkreten Fall nämlich höchst unwahrscheinlich, dass die Risse lediglich durch die Mehrbelastung vor Ort oder durch die maschinelle Verschiebung entstanden sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Vorgehen der Fahrzeugprüfung nicht so erfolgt, dass die Reifen über das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (gemäss Fahrzeugausweis - 11 -