Vielmehr spielten auch Laufleistung, allgemeiner Zustand und Art der Nutzung eine entscheidende Rolle (vgl. Berufungsbegründung N. 11 S. 6). Die im Polizeirapport erwähnte Empfehlung durch Reifenfachleute sei nicht nachprüfbar und renommierte Organisationen wie ADAC und Michelin würden durchaus längere Verwendungszeiten für Reifen versprechen (vgl. Berufungsbegründung N. 13 S. 7). Es sei entgegen der Vorinstanz nicht erwiesen, wieviel Laufleistung der Reifen tatsächlich zurückgelegt habe und ob er regelmässig und intensiv benützt worden sei. Die Vorinstanz verkenne, dass die auf Bild 12 (vgl. act.