2.1.2. Die Vorinstanz erachtete es aufgrund der gesamten Umstände als erstellt, dass die Risse im Reifen bereits vor Abfahrt bestanden. Die Reifen seien acht bis neun Jahre alt gewesen und hätten maximal zehn Jahre verwendet werden dürfen. Gemäss Polizeirapport würden Reifenfachleute empfehlen, Reifen bereits nach sechs oder spätestens nach acht Jahren zu wechseln. Das Fahrzeug werde nicht sporadisch, sondern betrieblich genutzt und weise ein beträchtliches Fassungsvermögen und ein zulässiges Gesamt- -9-