3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 11. Dezember 2024 beantragte der Beschuldigte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse einen vollumfänglichen Freispruch. Eventualiter sei er unter Kostenund Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse hinsichtlich des Vorwurfs der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Inverkehrbringen eines Anhängers in nicht betriebssicherem Zustand freizusprechen und betreffend die mehrfache Hinderung einer Amtshandlung zu einer bedingten Geldstrafe von 3 Tagessätzen zu Fr. 110.00, Probezeit 2 Jahre, zu verurteilen.