4. Der beschlagnahmte 1 Reifen, Marke Dunlop SP 224, Dimension: 285/65 R22.5, Herstellung 05.2012 kann vom Beschuldigten oder von einer durch ihn bevollmächtigen Person innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist wird der Gegenstand vernichtet. 5. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'500.00 (inkl. Polizeikostenrapporte von CHF 140.50) sowie den Auslagen von CHF 24.00, insgesamt CHF 1'524.00, zu bezahlen. 6. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 1'350.00 zu bezahlen.