Als der Beschuldigte aufgrund des nicht betriebssicheren Zustandes des Anhängers angewiesen wurde, den Anhänger auf dem Vorplatz des StVA abzustellen und einen Rad- oder Reifenwechsel zu veranlassen, weigerte er sich und äusserte sich mehrfach negativ gegenüber den Verkehrsexperten, weshalb die Kantonspolizei Aargau aufgeboten wurde. Als die Polizisten den Personalausweis verlangten, um die Identität zu überprüfen, weigerte sich der Beschuldigte wiederum, dieser Aufforderung nachzukommen und zeigte seinen Ausweis erst nach Aufklärung über die Folgen bei Nichtaushändigung. Anschliessend beabsichtigte die Kantonspolizei, den beschädigten Reifen sicherzustellen.