Eine Weiterfahrt mit dem voll beladenen Anhängerzug wurde durch die Experten des Strassenverkehrsamtes in der Folge auch nicht zugelassen. Als der Beschuldigte aufgrund des nicht betriebssicheren Zustandes des Anhängers angewiesen wurde, den Anhänger auf dem Vorplatz des StVA abzustellen und einen Rad- oder Reifenwechsel zu veranlassen, weigerte er sich und äusserte sich mehrfach negativ gegenüber den Verkehrsexperten, weshalb die Kantonspolizei Aargau aufgeboten wurde.