Bevor der Reifen jedoch vom Platz entfernt werden konnte, stellte sich der Beschuldigte erneut in den Weg und wollte die Sicherstellung des Reifens verhindern. Nach einer weiteren Diskussion konnte der Reifen schliesslich sichergestellt werden. Eventuell, falls das Gericht den Vorsatz bzw. den Eventualvorsatz betreffend die grobe Verletzung der Verkehrsregeln verneinen sollte, wird -4- nachfolgend die fahrlässige Begehung der groben Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt. 2. Eventualanklage: