Durch die Kombination der erheblichen Bremskraftdifferenz auf der Lenkachse eines mit mehreren tausend Litern gefährlicher Flüssigkeit beladenen Fahrzeuges und dem entsprechenden Druck auf den massiven Rissen aufweisenden Reifen, war die Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht gewährleistet und der Beschuldigte schuf dadurch eine erhöhte abstrakte Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer.