6.3. Im konkreten Fall bestand die Tathandlung der Beschuldigten darin, dass sie sich gegen ihre Wegführung zum Polizeifahrzeug wehrte, indem sie sich sperrte und versuchte, sich aus dem Eskortgriff loszureissen. Sie behinderte und verzögerte die Amtshandlung dabei zwar relativ kurz. Dass ihre Gegenwehr aber dazu führte, dass sie mit Handfesseln fixiert werden musste, spricht doch für eine gewisse Intensität der Gegenwehr. Insgesamt ist von einem mittleren Tatverschulden auszugehen. Eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen erscheint – unter Berücksichtigung der noch auszufällenden Verbindungsbusse (dazu unten) – dem Tatverschulden angemessen.