Damit besteht aber auch kein Widerspruch zu den Aussagen der Privatklägerin A._____ und den damit übereinstimmenden Ausführungen im Polizeirapport vom 30. März 2023, gemäss welchen die Beschuldigte sich gegen die Wegführung gewehrt und während der Wegführung durch die beiden Privatkläger versucht hat, sich auf den Boden zu setzen und sich aus dem Eskortgriff loszureissen. Die Beschuldigte war angewiesen worden, den Polizeibeamten zu folgen, was diese durch Stehenbleiben, keine Schritte machen und Verharren "wie ein Stein" verweigert hat. Einem kraftvollen Heben seitens der Polizei (act.