Während der Verschiebung habe sie ihnen zudem mehrfach gedroht ("ich mache euch kaputt, ihr werdet schon sehen" und "in zwei Monaten läuft eure Zeit ab"). Als Grund für die Verbringung der Beschuldigten ins Fahrzeug gab er an, dass eine Eskalation des verbalen Streits wie auch der Beginn einer körperlichen Auseinandersetzung verhindert werden sollten. Die Privatklägerin A._____ hielt fest, dass sie und Privatkläger B._____ die Beschuldigte – nach mehrmaliger wiederholter Aufforderung, sich zum Fahrzeug zu begeben – mittels Eskortgriff zum Fahrzeug hätten führen wollen. Sie habe sich geweigert, habe versucht, sich auf den Boden zu setzen.