3.2.2. Die beiden in Anwesenheit der Beschuldigten (und deren Verteidiger) als Auskunftspersonen befragten Polizeibeamten bestätigen die obigen Aussagen der Beschuldigten sinngemäss. Weiter hielt der Privatkläger B._____ fest, dass die Privatklägerin A._____ versucht habe, die Beschuldigte zu beruhigen und sie mehrmals gebeten habe, sich zum Fahrzeug zu begeben. Sie hätten sie dann – er links, Privatklägerin A._____ rechts – in den Eskortgriff genommen, wobei sie sich gewehrt habe, sie habe sich gesperrt und sich verspannt. Während der Verschiebung habe sie ihnen zudem mehrfach gedroht ("ich mache euch kaputt, ihr werdet schon sehen" und "in zwei Monaten läuft eure Zeit ab").