zwischen der Beschuldigten und ihrem Ehemann gehandelt hat, wobei entgegen der ursprünglichen Meldung keine Waffe im Spiel war (act. 53 Frage 13; act. 80.04 f. Fragen 8 ff.; act. 80.13 Fragen 8 ff.). Die Beschuldigte wurde nach der Auseinandersetzung zwischen ihr und ihrem Ehemann durch die Privatklägerin A._____ und den Privatkläger B._____ zwecks Verhinderung einer weiteren Eskalation und Beruhigung der Situation aufgefordert, sich gemeinsam mit ihnen zum Patrouillenfahrzeug zu begeben (act. 38; act. 55, Frage 15; act. 80.04 f., Frage 8; act. 80.14, Frage 10; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4). Dieser Aufforderung ist die Beschuldigte nicht freiwillig nachgekommen (act.