Der Beschuldigten wird in der Anklageschrift im Weiteren vorgehalten, dass sie sich der Aufforderung von zwei Polizeifunktionären, sich zum Patrouillenfahrzeug zu begeben, widersetzt habe, sie sei deshalb mittels Eskortgriff zum Polizeifahrzeug geführt worden, dabei habe sie aktiven Widerstand geleistet, indem sie versucht habe, sich von den Polizisten loszureissen. Damit ist die der Beschuldigten zur Last gelegte Tathandlung, nämlich ein aktiver Widerstand durch Losreissen gegen ihre zwangsweise Wegführung zum Polizeifahrzeug, hinreichend umschrieben.