Betreffend Drohung werde in der Anklageschrift festgehalten, dass die Beschuldigte gesagt habe, dass sie die beiden Privatkläger fertig machen werde und mit den Worten "ich mache euch kaputt, ihr werdet schon sehen" und "heute in zwei Monaten ist eure Zeit abgelaufen" gedroht haben soll. Damit äussere sich die Anklageschrift mit keinem Wort dazu, welcher ernstliche Nachteil die Beschuldigte konkret angedroht haben soll, welcher einen besonnenen Beamten in der Lage der beiden Privatkläger hätte gefügig machen können. Im Übrigen könne der Anklageschrift auch nichts zum subjektiven Tatbestand der vorgeworfenen Delikte entnommen werden.