4. Die Verfahrenskosten inkl. Kosten der Untersuchung werden der Beschuldigten auferlegt. -4- 5. Der Beschuldigten wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahren seien der Beschuldigten aufzuerlegen." 3.2. Die beiden Privatkläger teilten je mit Eingabe vom 7. Januar 2025 mit, dass sie als Partei am Berufungsverfahren teilnehmen.