3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 17. Dezember 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten das Folgende: "1. In Gutheissung der Berufung seien die Ziffern 1 bis 5 des vorinstanzlichen Urteils aufzuheben und durch nachfolgende Bestimmungen zu ersetzen: 1. Die Beschuldigte wird schuldig gesprochen, der Gewalt oder Drohung gegen Beamte gemäss Art. 285 Ziff. 1 StGB.